Die GRW Förderung soll Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft für Betriebsstätten in strukturschwachen Regionen so fördern, dass die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nachhaltig gestärkt wird.
Jedes Bundesland hat eigene Fördergebiete, eigene Förderprogramme und eigene Förderrichtlinien. Unternehmen, die in einem speziellen Fördergebiet neue Hallen, Betriebsstätten oder Produktionshallen bauen oder Maschinen kaufen möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 30% nicht rückzahlbare Zuschüsse beantragen. Dafür muss Ihr Unternehmen auf der Positivliste stehen. Prüfen Sie, ob Ihre Branche auf der Positivliste ist.
Um für Ihr Vorhaben die passenden Fördermittel zu finden, benötigen wir einige Informationen von Ihnen.
Bitte fordern Sie unseren Erfassungsbogen an oder vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin.
Gerne helfen wir Ihnen zu den richtigen Fördermitteln!
Unsere Beratung kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Silke Bremser
Zertifizierte Fördermittelmanagerin + Finanzökonomin (ebs) + Finanzfachwirtin (FH) + Dipl. Betriebswirtin (FH) + Private Equity Advisor (BAI/EBS)
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