LP - Fördermittel für kleine Unternehmen

Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen

Für kleine und mittlere Unternehmen ist das Führen des Unternehmens und das langfristige Überleben am Markt oft schwieriger als für große Unternehmen. 

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Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen

Welche Fördermittel gibt es für KMU?

Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ist das Führen eines Unternehmens und das langfristige Überleben am Markt oft schwieriger als für größere Unternehmen. Vor allem dann, wenn finanzielle Investitionen erforderlich sind, kann das eine unzumutbare Belastung darstellen. Deshalb stellen Bund und Länder, aber auch die EU verschiedene Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Verfügung. Staatliche Fördermittel für Unternehmen unterteilt man in die folgenden Fördermittelarten: 

  • Garantien
  • Zuschüsse
  • Finanzierungen / Darlehen
  • Bürgschaften
  • öffentliche Beteiligungen

 

Um Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen, unabhängig von der Branche, zu erhalten – muss Ihr Unternehmen zu den kleinen bzw. mittleren Unternehmen (KMU) zählen. Gemäß den Regeln der Europäischen Union bedeutet, dass Ihr Unternehmen nicht mehr als 250 Mitarbeiter haben darf und der Jahresumsatz unter 50 Mio. Euro oder die Bilanzsumme unter 43 Mio. Euro liegen muss. In Deutschland selbst ist die Mitarbeitergrenze für KMU auf unter 500 Mitarbeiter festgelegt.

Die Besonderheit an Zuschüssen für kleine Unternehmen ist, dass diese staatlichen Fördergelder nicht zurückgezahlt werden müssen. Das heißt, wenn Sie beispielsweise für die Errichtung Ihrer Betriebsstätte Zuschüsse vom Staat in Höhe von 100.000 Euro erhalten, dann müssen Sie diese Förderung nicht zurückzahlen.


Fördermittel wie nicht rückzahlbare Zuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen gibt es unter anderem für Investitionen in Betriebstätten, Betriebserweiterungen wie zum Beispiel den Bau einer Produktionshalle, Investitionen in den Umweltschutz oder zur Energieeinsparung. Öffentliche Zuschüsse können in nahezu allen Branchen beantragt werden, wenn gleich einige Branchen als besonders förderungswürdig eingestuft werden.


Betriebsstätten des Handwerks sind fast immer förderfähig. In den Bundesländern gibt es Unterschiede bei den förderfähigen Branchen. Bevor Sie einen Antrag stellen, prüfen Sie unbedingt, ob Ihre Branche förderfähig ist.


Sollte Ihr Unternehmen nicht in einer dieser Branchen tätig sein, können Sie dennoch auf Fördermittel zurückgreifen. Um passende Förderungen für Ihr Unternehmen zu finden, wenden Sie sich an uns Wir finden für Sie und Ihr Vorhaben die passenden Fördermittel.


Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

Für KMU besteht in Deutschland eine besondere Förderung auf Landes- und Bundesebene. Im Rahmen von regionalen Wirtschaftsprogrammen können kleine und mittlere Unternehmen von den Landesbanken Zuschüsse bis zu 30% der förderfähigen Kosten beantragen.


Zuschüsse können für folgende Vorhaben beantragt werden:

 

  • Errichtung neuer und Erweiterung bestehender Betriebsstätten
  • Erstmaliger Erwerb oder Errichtung einer Betriebsstätte nach Gründung
  • Übernahme einer von Stilllegung bedrohter Betriebsstätte
  • Diversifizierung der Produktion
  • Änderungen des Produktionsprozesses
  • Schulungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Markteinführung von neuen innovativen Produkten

 

Da kann bei einem Neubau einer Produktionshalle, deren förderfähige Nettoinvestitionskosten etwa 500.000 EUR betragen, bis zu 150.000 EUR an nicht rückzahlbaren Zuschuss zusammenkommen.

Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, prüfen wir gerne.

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