Zuschüsse für Unternehmen

Zuschüsse für Unternehmen

Sowohl vom Bund, den Bundesländern als auch von der EU werden verschiedene Fördermittel für Unternehmen zur Verfügung gestellt. 

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Sowohl von Bund und Bundesländern als auch von der EU werden verschiedene Fördermittel für Unternehmen zur Verfügung gestellt. Die Fördermittel werden in fünf Fördermittelarten unterteilt. Neben Darlehen / Finanzierungen, Bürgschaften, Garantien und öffentlichen Beteiligung gehören auch Zuschüsse für Unternehmen zu den Fördermittelarten. 

Die Besonderheit an Zuschüssen für Unternehmen ist, dass diese staatlichen Fördergelder nicht zurückgezahlt werden müssen. Das heißt, wenn Sie beispielsweise für die Errichtung Ihrer Betriebsstätte Zuschüsse vom Staat in Höhe von mehr als 100.000 Euro erhalten, dann müssen Sie diese Förderung nicht zurückzahlen.

Zuschüsse für Unternehmen gibt es unter anderem für Investitionen in Betriebstätten und Betriebsmittel, Investitionen in den Umweltschutz oder zur Energieeinsparung aber auch zur Steigerung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit. Öffentliche Zuschüsse können in nahezu allen Branchen beantragt werden. 

Zuschüsse für Unternehmen – Was wird gefördert?

Vorwiegend wird in den Förderprogrammen Zuschüsse für Unternehmen Folgendes gefördert:

 

  • Forschung und Innovation
  • Mobilität
  • Abbau von Ungleichheiten zwischen verschiedenen Regionen
  • Fischerei und Landwirtschaft
  • Wettbewerbsfähigkeit kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU)
  • Europäischer und internationaler Wissensaustausch
  • Gesundheit

 

Grundvoraussetzung für eine Bewilligung ist jedoch, dass das Projekt von europäischer Bedeutung sein muss, ein regionaler oder nationaler Bezug ist nicht ausreichend.

Zuschüsse für Unternehmen von Bund und Ländern – Was wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen werden in Deutschland auf Landes- und Bundesebene vor allem mit staatlichen Zuschüssen gefördert. 


Folgende Vorhaben für Kleinunternehmen können unter anderem bis zu 30% nicht rückzahlbare Zuschüsse über die jeweilige Landesbank erhalten:

 

  • Erweiterung bestehender, Errichtung neuer oder erstmaliger Erwerb einer Betriebsstätte
  • Änderung der Produktion oder des Produktionsprozesses
  • Einführung neuer innovativer Produkte am Markt
  • Schulungen für gesteigerte Konkurrenzfähigkeit

 

Da kann bei einem Neubau einer Produktionshalle, deren förderfähige Nettoinvestitionskosten etwa 500.000 EUR betragen, bis zu 150.000 EUR an nicht rückzahlbaren Zuschuss zusammen kommen. Hierbei sind allerdings einige Voraussetzungen zu erfüllen. Wir als qualifizierte Fördermittelberater prüfen für Sie gerne, ob Sie diese erfüllen oder besprechen mit Ihnen, welche anderen Möglichkeiten sich Ihnen bieten.

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