LP - Zuschüsse für Solarthermie

Zuschüsse für erneuerbare Energien 

Erneuerbare Energien können gefördert werden. Förderanträge müssen vor einer Auftragserteilung erfolgen!

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Welche Zuschüsse für erneuerbare Energien gibt es?

Unternehmen, die in ihren Prozessen viel trocknen, reinigen oder vorwärmen müssen, wie beispielsweise im Maschinenbau, der Chemie- und Lebensmittelindustrie u. a. Brauereien, aber auch Lackierereien, Wäschereien und Hotels und Pensionen sind potentielle Nutzer für Solarthermie. Betriebe, die neue Solarthermieanlagen planen, können dafür verschiedene Fördermittel nutzen. Geeignete Förderprogramme werden von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), der KfW Bank und den Bundesländern zur Verfügung gestellt. In vielen Städten und Gemeinden existieren darüber hinaus auch regionale Förderprogramme. Da bei der Antragstellung für einen Solarthermie Zuschuss verschiedene Kriterien beachtet werden müssen, empfiehlt es sich, einen Fördermittelberater in Anspruch zu nehmen. 
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Zuschuss für Solarthermie – Was genau wird gefördert?

Sowohl für Solarthermieanlagen zur Heizungsunterstützung als auch zur Warmwasseraufbereitung sind Förderungen verfügbar. Dabei können jedoch nicht nur die Kosten für den Kauf und die Installation von einer Solarthermieanlage mit einem Zuschuss für Solarthermie gefördert werden. 
Förderungsfähig sind ebenso folgende Nettoinvestitionskosten:
  • Planungskosten 
  • Kollektoren
  • Pufferspeichers 
  • Prozessanbindungskosten
  • Mess- und Regeltechnik 
  • Montagekosten
  • Hydraulikbauteile (Pumpen, Wärmeüberträger, Armaturen) und Rohrleitungen
  • Aufständerungen / Unterbau für Kollektoren
Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme im Neubau und im Gebäudebestand ab einer Größe von 20 m² Bruttokollektorfläche können bis zu 50 Prozent der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten erhalten. Zusätzlich können in einigen Bundesländern weitere Zuschüsse von regionalen Förderprogrammen genutzt werden. 

Da nachgewiesen werden muss, dass die Solarthermieanlage energieeffiezient arbeitet, wird ein Energieberater benötigt. Für den Mittelstand gibt es ein spezielles Förderprogramm, dass die Beratungskosten eines bei der BAFA gelisteten Energieberaters fördert. Die Förderungshöhen betragen:
  • Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro, können eine Zuwendung von 80% bzw. maximal 6.000 EUR erhalten.
  • Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro, können ebenfalls 80%, jedoch maximal 1.200 EUR erhalten.
Der Energieberater liefert Ihnen die notwendigen Berechnungen, damit Sie wissen, mit welchen erneuerbaren Energien, Sie die höchsten Energieeinsparungen haben. Auch bei der Beantragung des Zuschusses für Solarthermie unterstützt Sie der Energieberater oder ein kompetenter Fördermittelberater.

Für diese Solarkollektoren können Zuschüsse beantragt werden:
  • Flachkollektoren
  • Röhrenkollektoren
  • Luftkollektoren
  • Fresnelkollektoren
  • Parabolrinnenkollektoren

Wo und für was wird Prozesswärme benötigt?

In diesen Branchen wird Prozesswärme benötigt und kann gefördert werden:

 

  • Möbelindustrie                                                                             
  • Dampf für Lebensmittelerzeugung
  • Molkereien
  • Brauereien
  • Hotels und Pensionen
  • Färber
  • Waschen, trocknen und bearbeiten von Textilien
  • Autowaschstrasse
  • Druckerei

 


Nicht immer muss eine Solarthermieanlage mit einem Zuschuss gefördert werden. Es sind auch ander Fördermittel für Solarthermie verfügbar. Hierzu zählen vor allem Kredite der KfW - Bank mit einem sehr günstigen Zinssatz. Des Weiteren können die Zuschüsse der BAFA für Solarthermie auch mit Landesprogrammen als Fördermittel für Solarthermie genutzt werden.
Das Marktanreizprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) ist das zentrale Förderinstrument der Bundesregierung für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Dazu zählen Solarthermieanlagen, Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse und effiziente Wärmepumpen. 

Grundsätzlich ist die Kumulierung der BAFA Förderung mit anderen Programmen wie zum Beispiel Landesprogrammen oder zinsgünstige Förderdarlehen oder Zuschüsse der KfW Bank möglich.
Hierbei gilt allerdings, dass eine Doppelförderung für das gleiche Projekt ausgeschlossen ist. Es darf nicht zu einer Überlappung der öffentlichen Förderungen kommen. 
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