Beraterzuschuss


Unternehmensberatung mit Beraterzuschuss

Sie können bis zu 80% meiner Beratung

geschenkt bekommen!

Fragen Sie nach Ihrem Beraterzuschuss!


01

Was versteht man unter Beratungszuschuss?

Unternehmer können für Unternehmensberatungen durch externe Experten Zuschüsse beantragen. Somit kann ein Teil der Beratungskosten über öffentliche Förderprogramme finanziert werden.

02

Was muss ein Berater vorweisen?

Berater müssen für öffentliche Förderprogramme gelistet oder registriert werden.

Dafür sind anspruchsvolle Voraussetzungen zu erfüllen. Hierzu gehören fachliche Qualifikation und hohe Qualitätsstandards.


Silke Bremser erfüllt alle Anforderungen. 

03

Was wird gefördert?

Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. 

04

Wer darf Zuschüsse  beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler können Zuschüsse beantragen.

Unternehmen, die bis zu 249 Mitarbeiter haben

05

Wie hoch sind die Zuschüsse?

Die Höhe der Förderung für die Beratung hängt davon ab, in welchem Bundesland der Unternehmenssitz ist.

06

Fragen Sie uns nach Ihrem Beraterzuschuss!

Gerne prüfen wir für Sie, ob Sie die Voraussetzungen für den Beraterzuschuss erfüllen und unterstützen Sie bei der Antragstellung und der gesamten Bürokratie.

BAFA Zuschuss zur Unternehmensberatung

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken.

Um den Beraterzuschuss beantragen zu können, müssen Unternehmen von gelisteten Beratern beraten werden.

Die Berater können sich auch noch nach Anfrage des Unternehmens bei der BAFA listen lassen. Bitte fragen Sie nach!


Welche Themen können beraten werden?

  • Wirtschaftliche
  • Finanzielle
  • Personellen
  • Organisatorischen Fragen der Unternehmensführung


Wer kann einen Antrag stellen?

  1. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind
  2. Den Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben
  3. Weniger als 250 Personen beschäftigen
  4. Jahresumsatz weniger als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme nicht höher als 43 Mio. Euro 
  5. Neu gegründete Unternehmen können die Angaben nach Treu und Glauben schätzen. Das KMU darf die Voraussetzung für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überschreiten.


Wie hoch ist der Beraterzuschuss?

 Je nach Bundesland zwischen 50 - 80%, wobei die Bemessungsgrenze bei 3.500 EUR liegt.


Wie lange darf beraten werden?

Maximal 5 Beratertage à 8 Stunden. Dauer insgesamt max. 6 Monate.


Wie oft darf ein Unternehmen den Beraterzuschuss beantragen?

Max. zweimal im Jahr, insgesamt 5 Beratungen bis zum 31.12.2026.

Somit können Sie sich als Unternehmen einen Beraterzuschuss zwischen 8.750 EUR und 14.000 EUR sichern!

Berater Voraussetzungen

Berater müssen selbstständig sein und mehr als 50% des Gesamtumsatzes mit Beratungen von Unternehmen erzielen. 

Zusätzlich:

 

  • Befähigung
  • seine Zuverlässigkeit 
  • Qualitätssicherung und -management,
  • und richtlinienkonforme Durchführung der Beratung.

 

Diese Unterlagen müssen vorliegen:

 

  • Beratererklärung 
  • Lebenslauf 
  • Qualifikationen wie Diplom, Masterarbeit, Zertifikate, Zeugnisse
  • Qualitätsmanagement-Nachweis entweder von einer externen Stelle oder ein selbst erstelltes Qualitätsmanagements-Handbuch
  • Unternehmensnachweis 

 

NRW Bank Zuschuss für RWP Beratung

Unternehmen können bei der NRW Bank einen Antrag für das Programm "RWP Beratung" stellen, um einen Zuschuss für die Beratung zu erhalten. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die mehr als 5 Jahre operativ tätig sind.

Sie können einen Zuschuss erhalten für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen, qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden.


Es sind Beratungen in folgenden Phasen möglich:

  • Phase 1: Machbarkeitsstudien
  • Phase 2: Umsetzungsberatung

Welche Themen können beraten werden?

  • Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens
  • frühzeitige Umstrukturierung
  • notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte
  • geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
  • geplante vollständige oder teilweise Übernahme Ihres KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU
  • Gewährung einer Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bürgschaftsbank NRW
  • stille Beteiligung, für die das Land Nordrhein-Westfalen eine Garantie übernimmt


Förderart: Zuschuss

  • Förderumfang max. 1.500 € netto pro Tagewerk à 8 Stunden
  • bis zu 80% der Beratungskosten (auf Grundlage der De-minimis-Verordnung) bzw. bis zu 50% der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)
  • Phase 1: bis zu 10 Tagewerke
  • Phase 2: bis zu 10 Tagewerke
  • Förderdauer
  • 3 Monate je Beratungsphase

Wir bieten Mehr!


Dank einem guten Netz aus kompetenten Beratern können wir Sie zu fast allen Themen beraten.

Welche Beratung benötigen Sie derzeit?

 

  • Fördermöglichkeiten, um die Liquidität im Unternehmen zu sichern
  • Kosten senken
  • Unternehmen Positionieren
  • Umsatz stabilisieren oder sogar steigern
  • Absicherung des Unternehmens 
  • Innovationen von Produkten / Verfahren oder Dienstleistungen
  • Vertrieb
  • Marketing
  • Fachkräfte sichern

 

Fragen Sie uns

Sie interessieren sich für unsere Beratung? Wir sind für Sie da!

Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, benötigen wir mehr Informationen! Fordern Sie Ihren Erfassungsbogen JETZT an!
Erfassungsbogen
Share by: