Oft fragen mich Unternehmer, ob Sie für Ihre Produktionshalle Fördermittel beantragen können.
Ja, wenn es sich um eine Bestandsimmobilie handelt, d. h. die Immobilie muss mindestens 5 Jahre alt sein.
Dann können Maßnahmen gefördert werden, durch die die Halle energieeffizient wird. Unternehmen können den Antrag über das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude für Nichtwohngebäude - kurz BEG NWG - stellen.
Folgende Einzelmaßnahmen sind förderfähig und können einen Zuschuss erhalten:
Gebäudehülle 15 Prozent
Maßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
Anlagetechnik 15 Prozent
Dazu zählen:
Einbau, Austausch oder die Optimierung von Lüftungsanlagen;
speziell bei Nichtwohngebäuden sind es Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik,
Raumkühlung und Beleuchtung
Anlagen der Wärmeerzeugung – Heizungen - bis 35 Prozent
· Solarthermieanlagen 25 %
· Wärmepumpen 25 %
· Biomasseanlagen 10 %
· Innovative Heizanlagen auf EE-Basis 25 %
· EE-Hybridheizungen mit Biomasseheizung 20 %
· EE-Hybridheizungen ohne Biomasseheizung 25 %
· Errichtung, Erweiterung, Umbau eines Gebäudenetzes
Mindestens 55 % Anteil EE im Wärmemix
· Anschluss an ein Gebäudenetz
Mindestens 25 % Anteil EE im Wärmemix
· Anschluss an ein Wärmenetz
Mindestens 25 % Anteil EE im Wärmemix oder Primärenergiefaktor höchstens 0,6
Außer bei der Solarthermie können beim Austausch der Heizung ein zusätzlicher Bonus von 10% beantragt werden.
Heizungsoptimierung
Sollten Sie Ihre Heizung optimieren, können Sie dafür 15 % Zuschuss beantragen.
Bis auf die Heizung benötigen Sie für alle anderen Maßnahmen einen qualifizierten Energieberater. Über die Fachplanung und Baubegleitung kann das Honorar für den Energieberater mit 50 % gefördert werden. Der Zuschuss beträgt max. 20.000 EUR.
Zusätzlich sind zu den genannten Vorhaben Maßnahmen förderfähig, die zur Vorbereitung und Umsetzung eines Sanierungsvorhabens oder zur Inbetriebnahme von dabei eingebauten Anlagen zwingend erforderlich sind, sogenannte Umfeldmaßnahmen.
Bevor Sie einen Antrag stellen, prüfen Sie sorgfältig, wie teuer Ihr Vorhaben werden könnte. Da eine nachträgliche Anpassung der Kosten nicht möglich ist, sollten Sie einen Puffer einbauen.
Und so kommen Sie in 5 Schritten zu Ihrer Förderung:
1. Einholung von Angeboten, Beauftragung des Energieeffizienz-Experte (EEE) zur Erstellung der TPB (Technische Projektbeschreibung)
2. Antrag online beim BAFA stellen
3. Vergabe des Auftrags
4. Einreichung des Verwendungsnachweises/Beauftragung des Energieeffizienz-Experten (EEE) zur Erstellung des TPN und Prüfung des Bearbeitungsstatus des Antrages
5. Prüfung des Verwendungsnachweises und Auszahlung
WICHTIG: Es dürfen noch keine Aufträge vergeben werden, weil die Auftragsvergabe vor Antragstellung als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gilt und eine Förderung verhindert!
Viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben
Die Geldfinderin
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Um für Ihr Vorhaben die passenden Fördermittel zu finden, benötigen wir einige Informationen von Ihnen.
Bitte fordern Sie unseren Erfassungsbogen an oder vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin.
Gerne helfen wir Ihnen zu den richtigen Fördermitteln!
Unsere Beratung kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Silke Bremser
Zertifizierte Fördermittelmanagerin + Finanzökonomin (ebs) + Finanzfachwirtin (FH) + Dipl. Betriebswirtin (FH) + Private Equity Advisor (BAI/EBS)
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