Damit Unternehmen auf die vielfältigen Herausforderungen in der Wirtschaft-, der Arbeits- und Produktionswelt reagieren können, können sie sich von Außenstehenden beraten lassen und dafür Zuschüsse erhalten.
In jeder Unternehmensphase: von der Gründung bis zum Unternehmen in Schwierigkeiten können nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Beratung beantragt werden. Existenzgründer, Jungunternehmen und Bestandsunternehmen können bis zu 80 Prozent , Unternehmen in Schwierigkeiten bis zu 90 Prozent erhalten.
Grundsätzlich kann sich jeder Betrieb mit Sitz in Deutschland , sein Beratungsunternehmen selbst aussuchen. Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) oder dem jeweiligen Landesfördergeber wie zum Beispiel NRW Bank in Nordrheinland-Pfalz, ISB Bank in Rheinland-Pfalz oder RKW Hessen gestellt werden.
Die Höhe der Förderung hängt von der Unternehmensphase und dem Bundesland ab, wobei jedes Bundesland eigene Vorschriften hat. Gründer müssen den Antrag dort stellen, wo das Unternehmen gegründet wird.
Junge und bestehende Unternehmen stellen ihren Antrag bei der BAFA. Dort sind die Voraussetzungen für selbständige Berater oder Beratungsunternehmen:
• Besitz der erforderlichen Qualifikationen und notwendige Zuverlässigkeit
• geeignetes Qualitätssicherungsinstrument
• ordnungsgemäße Geschäftsführung
• Berater müssen mehr als 50 Prozent mit Beratung umsetzen
Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung und spezielle Beratungen , die personen- oder themenbezogen sind.
Unternehmen, die von Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund oder Behinderung geführt werden, können Zuschüsse erhalten. Ebenso diejenigen, die u. a. zu folgenden Themen beraten werden möchten:
• Gewinnung und Sicherung von Fachkräften
• Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
• altersgerechte Arbeitsgestaltung
• Nachhaltigkeit und Umweltschutz
Jungunternehmen sind nach den Richtlinien zur Förderung unternehmerischen Know-Hows maximal vor zwei Jahren gegründet worden. Unternehmen ab dem dritten Jahr gelten als Bestandsunternehmen.
Damit ist es möglich, dass ein Unternehmen in den ersten zwei Jahren eine allgemeine und eine spezielle Beratung und Zuschüsse bis zu 4.000 EUR bekommen kann. Ab dem dritten Jahr zählt es als Bestandsunternehmen und kann wieder zwei Beratungen und somit bis zu 3.000 EUR erhalten. Allerdings muss es sich bei jeder Beratung um ein anderes Beratungsthema handeln.
Wichtig ist, dass Jungunternehmer vor der Beratung mit einem regionalen Ansprechpartner zumindest ein Telefonat geführt haben. Danach erhalten sie eine Bestätigung. Erst danach dürfen sie den Auftrag unterschreiben, die Beratung kann beginnen.
Beratungen bei bestehenden Unternehmen dürfen maximal fünf Tage (max. 40 Stunden) pro Beratungsart nicht überschreiten.
Ihr Berater ist Ihnen sicherlich gerne bei der Antragsstellung behilflich und achtet darauf, dass alle Voraussetzungen erfüllt werden, damit Sie den Zuschuss nicht zurückzahlen müssen.
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Silke Bremser
Zertifizierte Fördermittelmanagerin + Finanzökonomin (ebs) + Finanzfachwirtin (FH) + Dipl. Betriebswirtin (FH) + Private Equity Advisor (BAI/EBS)
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