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Silke Bremser • Juni 21, 2018
Zuschüsse bis 30 Prozent für Betriebsstätten

Gründer haben viele gute Ideen. Ob diese aber umgesetzt oder bezahlt werden können, sollte unbedingt vorher überprüft werden.

Zunächst ist es wichtig, zu wissen, wo der neue Standort des Betriebs sein soll. In C-Fördergebieten können bis zu 30 Prozent, in D-Fördergebieten bis 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten als nicht rückzahlbare Zuschüsse beantragt werden.

Nehmen wir mal an, einem Gründer aus Nordrhein-Westfalen stehen zwei Grundstücke für sein Projekt zur Verfügung. Das eine liegt in Wesel, das andere in Gelsenkirchen.

Gelsenkirchen gehört zu den C-Fördergebieten. Dort können Unternehmen bis zu 30 Prozent nicht rückzahlbare Zuschüsse erhalten. Wesel liegt in einem D-Fördergebiet, dort gibt es bis zu 20 Prozent.

Wenn sich der Gründer also für Gelsenkirchen entscheidet, kann er bis zu 10 Prozent mehr Kapital bekommen. Weiter ist zu prüfen, ob die Branche auf der Positivliste der Förderrichtlinien zu finden ist. Diese Voraussetzungen sind wichtig, damit ein Unternehmen Fördermittel überhaupt beantragen kann.

Auch darf nicht vergessen werden, dass zum Kaufpreis des Grundstücks zusätzlich 10 Prozent Nebenkosten für Notar, Grundbucheintrag und Makler zu zahlen sind. Dazu kommen Kosten für den Bau der Halle oder des Bürogebäudes sowie für den Architekten oder Projektleiter, den Statiker, den Tiefbau und vieles mehr hinzu.

Schnell summiert sich die Gesamtinvestition auf über 1 Million EUR. Nach Abzug des Eigenkapitals, das mindestens 10 Prozent betragen sollte und der zu erwartenden Zuschüsse von 30 Prozent, sind immer noch 600.000 EUR zu finanzieren!

Vereinbart man einen Förderkredit mit einer dreijährigen Tilgungsaussetzung, beträgt die monatliche Zinszahlung in den ersten drei Jahren etwa 2.000 EUR im Monat. Danach sind Zins- und Tilgungszahlungen fällig. Diese beginnen bei etwa 7.000 EUR monatlich. Eine notwendige Zwischenfinanzierung für Zuschüsse und Mehrwertsteuer wurde hierbei noch nicht berücksichtigt. Fördermittel müssen immer vorfinanziert werden!

Jeder Gründer sollte sich auf dieser Grundlage sehr gut überlegen, ob er mit seinem Vorhaben monatlich so viel verdienen kann, dass er ein gutes Einkommen erzielen kann und den Kredit nach etwa 20 Jahren tilgen.

Hilfe hierzu erhalten Sie von einem Finanzplaner oder einem Fördermittelberater. Ist dieser auch noch bei der BAFA oder der NRW Bank gelistet, können Sie für die Beratungskosten einen Zuschuss 50 Prozent erhalten. In den neuen Bundesländern sogar bis zu 80 Prozent.

Viel Erfolg bei Ihrem nächsten Vorhaben

Silke Bremser

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