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Silke Bremser • Juli 16, 2018

In den Hauptrollen: Investoren und Start-Ups und die Zuschüsse gehen an?

Zuschuss für Investoren, die sich bei Startups beteiligen

Eine Tochter hat von Ihren Eltern ein Vermögen geerbt. Einen Teil davon möchte sie in Unternehmen als Direktbeteiligung investieren. Sie schaut sich verschiedene Branchen an und stößt durch Zufall auf eine junge, innovative Firma, die auf der Suche nach Kapital ist. Sie lernt die Geschäftsführung und das Geschäftskonzept kennen. Die Idee überzeugt sie. Nach Prüfung des Businessplans und der Finanzplanung entschließt sie sich, einen Teil ihres Vermögens dort zu investieren.

Das Start-Up ist sechs Jahre alt, hat seinen Sitz in Deutschland und die Rechtsform einer GmbH gewählt. Durch einen neuen, innovativen Fertigungsprozess kann das Unternehmen Keramik zu viel geringeren Kosten als die Konkurrenz herstellen. Diese Voraussetzungen führen dazu, dass es vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - kurz BAFA - eine Förderbescheinigung erhalten kann. Nachdem das Unternehmen diese hat, können Investoren ihren Antrag auf Zuschüsse für das Wagniskapital beantragen.

Damit das Unternehmen wachsen kann, werden 750.000 EURO benötigt. Das Geld wird für das Marketing, den Vertrieb und die Internationalisierung gebraucht.

Die Investorin hat nun zwei Möglichkeiten, zu investieren, entweder

  1. als private Investorin oder
  2. als Beteiligung GmbH / UG

In beiden Fällen kann bei der BAFA ein Antrag gestellt und 20 Prozent zurück erhalten werden. Bei einer Beteiligungssumme von 500.000 EURO sind damit max. 100.000 EURO an nicht rückzahlbaren Zuschüssen möglich.

Private Investoren können nicht nur 20 Prozent Zuschuss bei Erwerb , sondern auch noch 25 Prozent beim Verkauf der Anteile mit dem sogenannten Exitzuschuss , erhalten.

Wenn sich die Erbin entschließt, eine Beteiligungsgesellschaft zu gründen, entweder als UG oder GmbH, kann diese insgesamt sechs Gesellschafter aufnehmen. Dann gewährt die BAFA auch für die Beteiligungsgesellschaft Zuschüsse. Voraussetzung: keiner der Gesellschafter darf bereits Anteile an dem Unternehmen halten.

Sollte das Start-Up scheitern, muss der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden. Ein Totalverlust ist somit nicht möglich.

Mit einer Beteiligungsgesellschaft kann die Erbin systematisch ein Beteiligungsportfolio aufbauen. Innerhalb von zwei Jahren kann sie damit insgesamt 200.000 EURO an nicht rückzahlbaren Zuschüssen beantragen.

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