Ein
Maschinenbauer
in
Nordrhein-Westfalen
überlegt, eine neue
Produktionshalle
zu bauen. Die Nachfrage nach seinen Produkten ist innerhalb kurzer Zeit enorm gestiegen. Er muss deshalb seinen Betrieb erweitern. Um die
Energiekosten
zu senken, soll die Halle mit erneuerbarer Energie geheizt werden. Nach der Betriebserweiterung sollen drei zusätzliche Mitarbeiter eingestellt werden. Die
Gesamtkosten für den Bau
der Halle und einen Pelletofen schätzt der Geschäftsführer auf etwa
950.000 EURO.
Da das Unternehmen bereits viele Jahre in einer gemieteten Halle arbeitet, handelt es sich für die Fördergeber um eine Betriebserweiterung. Das Gewerbegrundstück befindet sich in
Bochum. Unternehmen, die in einem
C-Fördergebiet
bauen, können
Zuschüsse
bis
30 Prozent
für die förderfähigen Investitionskosten erhalten. Bochum zählt zu einem C-Fördergebiet. Um die
Fördermittel
zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: die Branche des Betriebs muss entweder auf der sogenannten Positivliste gelistet sein oder Kunden in einem Umkreis von mehr als 50 km beliefern. Außerdem muss das Unternehmen die Investition in einem Fördergebiet durchführen.
Aber auch die Unternehmensgröße ist für die Förderung entscheidend. Der Betrieb beschäftigt 9 Mitarbeiter. Der Jahresumsatz beträgt 3,5 Mio. EURO. Nach Prüfung der Förderrichtlinien
gehört die Firma zu kleinen Unternehmen. Somit erfüllt das Unternehmen alle Voraussetzungen, um einen Antrag für nicht rückzahlbare Zuschüsse zu stellen.
Nur mit den Zuschüssen allein kann die Halle nicht finanziert werden. In diesem Fall ist es möglich, die Zuschüsse mit einem zinsgünstigen Förderdarlehen zu kombinieren, da das Förderdarlehen keinen Subventionswert enthält. Um die Förderung des
regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms
zu nutzen, müssen die förderfähigen Investitionskosten pro neuem Angestellten 250.000 EUR betragen. Die Kosten der Produktionshalle mit Innenausbau und Außenanlage betragen etwa 800.000 EUR. Wenn drei Mitarbeiter zusätzlich eingestellt werden, kann dafür ein
Zuschuss von 225.000 EURO von der NRW Bank
erhalten.
Der Pelletofen
fällt nicht unter das Förderprogramm regionale Wirtschaftsförderung, kann aber über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kurz BAFA genannt, gefördert
werden.
Für die Antragstellung bei der NRW Bank
wird eine Gesamtfinanzierung
der Bank benötigt. Die Bank prüft dafür die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Sicherheiten. Wenn zusätzlich ein Antrag für zinsgünstige Förderdarlehen gestellt wird, erfolgt die Antragstellung über die Hausbank. Man spricht deshalb auch von dem sogenannte Hausbankprinzip. Die Bank legt die Zinsen für die gesamte Laufzeit fest. Je besser die Bonität, desto niedriger sind die Zinsen, die gezahlt werden müssen.
Bereits vor der Investition sollten sich jeder Unternehmer seine aktuelle Auskunft der Creditreform schicken lassen. Das ist kostenfrei, kann aber bei der Finanzierung sehr viel Geld sparen! Die Bonität
ist das A und O. Oft lässt sich die Bonität mit wenig Aufwand wesentlich verbessern.
Damit Sie die beste Finanzierung mit den dazu passenden Fördermitteln bekommen, sollten Sie mit einem kompetenten Fördermittelberater sprechen. Wenn dieser auch noch bei der BAFA
oder der NRW Bank gelistet ist, zahlen Sie sogar nur die Hälfte für das Beraterhonorar.
Viel Erfolg bei Ihrem nächsten Vorhaben
Silke Bremser, Geldfinderin
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