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Silke Bremser • Feb. 23, 2024

Förderkredit für klimafreundliche Neubauten von Gewerbeimmobilien

Förderung für klimafreundliche Nichtwohngebäude

KfW 299 - Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude

Gebäude energieeffizient und nachhaltig bauen

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab 1,49% effektiver Jahreszins
  • für Neubau und Erstkauf
  • bis zu 15 Mio. Euro Kredit je Vorhaben
  • für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und alle anderen Investoren
  • bis zu 30 Jahre Lauf­zeit und bis zu 10 Jahre Zins­bindung

Folgende Gebäude werden gefördert:

Klimafreundliches Nichtwohngebäude

  1. Ein Gebäude gilt als klima­freundlich, wenn es
  2. wenig Energie verbraucht und die Effizienzgebäude-Stufe 40 erreicht,
  3. wenig Treibhausgase ausstößt und die Anforderung an Treibhausgas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Plus“ erfüllt
  4. nicht mit Öl, Gas oder Bio­masse beheizt wird.

Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG

Ein Gebäude gilt als „Klima­freundliches Nichtwohn­gebäude – mit QNG“, wenn

  1. die Effizienz­gebäude-Stufe 40 erreicht,
  2. die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeits­zertifikat, und
  3. nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

 


Für beide Varianten benötigen Sie einen Energieberater.

 

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • den Bau und den Kauf einschließlich Nebenkosten
  • die Planung und Bau­begleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltigkeit
  • Gebühren für die Nachhaltigkeits­zertifizierung

 

Das wird NICHT gefördert:

  • Umschuldungen
  • bestehender Kredite
  • Nachfinanzierungen
  • bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
  • Kauf eines Grundstücks

 

Wer kann einen Antrag stellen?

  1. Privatpersonen
  2. Einzel­unternehmer und freiberuflich Tätige
  3. Unternehmen und kommunale Unternehmen
  4. juristischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungsbau­genossenschaften
  5. Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  6. soziale Organisationen und Vereine

 

Zinssätze und Laufzeiten

Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Hausbank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.

 

Kredithöhe

Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab, welche Förder­stufe erreicht bzw. wie energie­effizient und nachhaltig die Immobilie ist.


Auszahlung

  • 100 % des Kredit­betrags
  • Entweder die komplette Summe oder in Teil­beträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage kann der Kredit abgerufen werden. Verlängerung um max. 24 Monate möglich.
  • Ab dem 13. Monat wird eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag fällig.


Rückzahlung

  • Während der tilgungs­freien Anlauf­zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe viertel­jährliche Raten.
  • Sie können den gesamten ausstehenden Kredit­betrag vorzeitig zurückzahlen. Dafür zahlen Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung
  • Teilrückzahlungen sind nicht möglich.



 

Sicherheiten

Art und Höhe der Sicher­heiten vereinbaren Sie mit Ihrem Finanzierungspartner.

 

Und so ist der Ablauf:

1.   Spezialisten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit beauftragen

Sie besorgen sich den passenden Spezialisten, der Sie bei der Planung und der Bau­begleitung betreut. Dieser erstellt die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA). Diese Bestätigung benötigen Sie, um den Förder­kredit zu beantragen.


2.   Termin mit einer Bank, Kredit beantragen

Sie dürfen noch nicht mit der Maßnahme beginnen, also kein Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen oder einem Kaufvertrag!

Sie sprechen mit der Bank, die den Antrag für Sie bei der KfW Bank stellt. Dafür benötigen Sie die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) von Ihrem Energiespezialisten.


  • Wenn das Finanzierungs­gespräch mit einem KfW-Formular dokumentiert ist, können Sie anschließend erste Liefer- und Leistungs­verträge abschließen – zum Beispiel Bau­unternehmen beauftragen.
  • Beim Kauf einer Immobilie ist das NICHT möglich!
  • Planungs- und Beratungs­leistungen können Sie schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.

 

3.   Zusage erhalten, Kreditvertrag abschließen und starten


Sobald Sie die Zusage der KfW erhalten haben, sind Ihre Förder­mittel für Sie reserviert. Jetzt können Sie


  • den Kreditvertrag abschließen
  • Liefer- und Leistungs­verträge abschließen oder
  • die Immobilie kaufen.

 

4.   Maßnahme beendigt, Bestätigung einreichen

Sobald Sie fertig sind, reichen Sie bei Ihrer Bank möglichst schnell die "gewerblichen Bestätigung nach Durchführung" (gBnD) ein.

Beim Kauf eines Neubaus erhalten Sie diese Bestätigung vom Verkäufer.



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