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Silke Bremser • Okt. 11, 2022

SPAREN SIE MIT DER BEG EM FÖRDERUNG FÜR WOHNGEBÄUDE BIS 30%

An alle Häuslebesitzer:

 

Am 15. August 2022 haben sich die Fördersätze für private Hausbesitzer für energetische Sanierungsmaßnahmen geändert. Die Kosten sind auf 60.000 EUR pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt.

 

Folgende Förderungen können Sie ausschöpfen:

 

1.    EINZELMASSNAHMEN AN DER GEBÄUDEHÜLLE 15%

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

 

2.    ANLAGENTECHNIK AUSSER HEIZUNG 15%

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
  • Kältetechnik zur Raumkühlung
  • Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme LED

 

3.    ANLAGEN ZUR WÄRMEERZEUGUNG (HEIZUNGSTECHNIK)

  • Solarkollektoranlagen 25%
  • Biomasseheizungen 10% (evtl. 5% PLUS)
  • Wärmepumpen 25% (evtl. 5% PLUS)
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) 20%
  • Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz 25%
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien

 

4.    HEIZUNGSOPTIMIERUNG 15%

  • hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
  • Optimierung einer Wärmepumpe
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder auf dem Grundstück
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

 

5.    FACHPLANUNG UND BAUBEGLEITUNG 50% bis max. 20.000 EUR

Ein qualifizierter Energieberater ist für diese Punkte notwendig und kann gefördert werden:

  • Anlagentechnik (Außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Heizungsoptimierung

 

Anträge stellen Sie bei der BAFA. Und wenn Sie Fragen hierzu haben, melden Sie sich einfach bei mir.

 

Viel Erfolg bei Ihrem nächsten Vorhaben.

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