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Silke Bremser • Mai 24, 2019

Countdown – die Jagd beginnt!

Staatliche Förderung für Hard- und Software, Fördermittelberaterin Silke Bremser

Das Thema Digitalisierung ist der deutschen Regierung sehr wichtig. Ihr Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen mit staatlichen Förderungen zu mehr Wettbewerbsfähigkeit zu verhelfen. Deshalb sollte jedes Unternehmen regelmäßig prüfen, ob es in seinem Bundesland Zuschüsse für die Digitalisierung gibt.

Im Jahr 2018 hat das Bundesland Hessen fünf Millionen EURO für die Digitalisierung zur Verfügung gestellt. Als am 13.05.2019 der erste Förderaufruf des Förderprogramms Digitalisierung Hessen mit einem Fördervolumen von über 2 Mio. EUR startete, war das Programm innerhalb kürzester Zeit vollständig verbraucht!

Nun stehen weitere 1,5 Mio. EUR zur Verfügung. Aber nur, wer schnell ist, kann davon profitieren! Der zweite Förderaufruf für 2019 startet am 24.06.2019 um 10:00 Uhr.

Und das müssen Sie wissen!

Was wird gefördert?

Das Land Hessen fördert Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen müssen beim Unternehmen bzw. dem Antragsteller zum Einsatz kommen. Das Unternehmen soll damit einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation erhalten.

Wer wird gefördert?

Da dieses Programm auf Hessen begrenzt ist, können kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz in Hessen gefördert werden. Die Maßnahme muss in einem hessischen Betrieb umgesetzt werden.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 EUR begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR erfolgen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Wie bei allen Vorhaben, die eine Förderung erhalten sollen, darf mit dem Projekt noch nicht begonnen worden sein.

Die nachfolgenden Punkte zählen zu den zuwendungsfähigen Maßnahmen:

·Anschaffungen von Hard- und Software für die Einführung eines digitalen Rechnungswesens

·Arbeitsprozesse in der Organisation oder Produktion, die digitalisiert werden können

·Onlinemarketingmaßnahmen

·Aufbau einer neuen Homepage

·und sogar notwendige Schulungen für Softwareprogramme sind förderfähig.

Wichtig ist, dass mit den Maßnahmen der Digitalisierungsgrad im Unternehmen erhöht wird.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Für eine Antragstellung ist eine Onlineanmeldung zwingend erforderlich. Diese Anmeldung ist erst nach Start des Förderaufrufs am 24.06.2019 ab 10:00 Uhr möglich. Nur nach einer erfolgreichen Onlineanmeldung werden Ihnen die Antragsunterlagen per E-Mail zur Verfügung gestellt. Danach muss Ihr vollständiger Antrag innerhalb von 10 Werktagen schriftlich und per Post bei der hessischen Landesbank, WIBank, eingegangen sein.

Diese Daten sind notwendig, um sich online zu registrieren:

·vollständiger Firmenname

·Kontaktdaten des Ansprechpartners

·Kurzbeschreibung des Vorhabens in Stichworten, zum Beispiel Kauf eines Computers für einen neuen Arbeitsplatz

·Höhe des Investitionsvolumens

·Höhe des Zuschusses.

Der Antrag besteht aus einem Antragsformular, einer Kostenaufstellung, eventuell bereits mit einem oder mehreren Angeboten für die Hard- und Software, einer Erklärung über bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen und einer KMU-Erklärung.

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage der WIBank.

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