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Silke Bremser • März 15, 2020

Bundesregierung und KfW Bank helfen Unternehmen in der Krise

Coronavirus - Die Geldfinderin - KfW Bank
Nachfolgend finden Sie wichtige Punkte, die Unternehmen gerade jetzt prüfen sollten, um die Krise zu überstehen. 

Bestandsaufnahme: Welche Risiken drohen?
Der erste Schritt ist, zu prüfen, wodurch der eigene Betrieb besonders gefährdet werden kann – oder bereits ist - und welche finanziellen Konsequenzen drohen. 
  • Gibt es schon Auftragstornos oder Anfragen nach Verschiebung von Aufträgen?
  • Welche Umsätze sind verloren oder könnten in den nächsten ein bis zwei Monaten verloren gehen?
  • Gibt es bereits Liefer- Engpässe bei Materialien oder Waren?
  • Können Sie auf andere Stoffe, Materialien oder Lagerware ausweichen?
  • Kann es zu Produktions- oder anderen Engpässen kommen, wenn einzelne Mitarbeiter ausfallen? Wer vertritt wen? Gibt es hier eine Vertreter-Regelung?
Verschaffen Sie sich eine Übersicht die Auftragslage:
  • Welche Aufträge laufen aktuell, wie hoch sind die Erträge?
  • Welche Aufträge könnten bedroht sein? Wie hoch ist deren Volumen?
  • Welche Aufträge wurden bereits storniert? Wie hoch ist deren Volumen?
  • Können Aufträge nachgeholt werden? Wann? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit?
  • Können durch diese Ausfälle evtl. an anderer Stelle Aufträge erledigt werden, die man ggf. zuvor wegen hoher Auslastung ablehnen musste?
  • Lassen sich mit Nachverhandlungen bei Kunden Aufträge noch retten (evtl. trotz Nachteilen mit Rabatten)? In einer Krise sind geringere Erträge, die man kurzfristig erhält, oft günstiger als mögliche mittelfristige Nachteile, etwa wenn sich herum spricht, dass man Rabatte gewährt.
  • Können Vorbereitungen für Aufträge, bei denen ein Ausfallrisiko besteht, gestoppt bzw. später erledigt und dafür andere Aufträge vorgezogen werden?
Senkung von Kosten 
  • Auf welche Anschaffungen / Käufe kann verzichtet werden?
  • Was lässt sich verschieben, z. B. Ersatzinvestitionen?
  • Wodurch entstehen unnötige Kosten, z. B. Aufbau von Lagerbeständen bei Verbrauchsmaterial?
  • Welche Kosten lassen sich reduzieren, z. B. Kündigung von Wartungsverträgen oder Umstellungen bei Versicherungen?
  • Kann Kurzarbeitergeld bei der Arbeitsagentur beantragt werden?
Sicherung der Liquidität 
  • Welche Zahlungen fallen in den nächsten 2-3 Monaten an?
  • Wie hoch ist das Bankguthaben? Wie lange reicht es?
  • Welche Forderungen stehen aus? Wann sind sie fällig?
  • Werden Kunden konsequent gemahnt, um weitere Engpässe zu vermeiden?
  • Werden alle Rechnungen immer sofort nach Leistungserbringung erstellt?
  • Lassen sich bei neuen Aufträgen die Zahlungsmodalitäten ändern oder höhere Anzahlungen vereinbaren?
  • Lassen sich mit Lieferanten längere Zahlungsziele oder Skonti vereinbaren?
  • Besteht die Möglichkeit, Dienstleister zur Vorfinanzierung zu nutzen: Factoring bei Forderungen oder im Einkauf: Vorfinanzierung von Wareneinkäufen mit Zahlungszielen bis 180 Tage?
  • Kann man ggf. beim Finanzamt eine Herabsetzung der Steuervorauszahlungen oder Stundungen beantragen – Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater
  • Unternehmer können vorübergehend auf Teile Ihres Gehalts verzichten.
  • Auch Geldeinlagen bzw. Gesellschafterdarlehen durch den oder die Geschäftsführer entlasten finanziell angespannte Situationen.
Betriebe, die noch keine Probleme haben, sollten versuchen, einen Liquiditätsstock aufzubauen, indem sie z. B. vom Umsatz jedes Auftrags 5-10 % zurücklegen. Faustregel: Es sollte Liquidität aufgebaut werden, um 1-2 Monate ohne neue Order überstehen zu können. Firmen, die mit Liquiditätsproblemen rechnen, sollten mit der Bank sprechen, um z. B. zu prüfen, ob die Kreditlinie aufgestockt werden kann oder sich KfW-Gelder beantragen lassen.

Weitere Maßnahmen:
  • Mitarbeiter von zu Hause arbeiten lassen, falls möglich (Ansteckungsrisiko mindern)
  • Auslandsreisen verschieben – Videokonferenzen nutzen.
  • Erstellung eines Konzeptes für die Vertretung, wenn Beschäftigte ausfallen.
Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld und weitere Maßnahmen
Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben am 9. März beschlossen, die Auszahlung von Kurzarbeitergeld zu erleichtern. Künftig sollen Betriebe schon Kurzarbeitergeld beantragen können, wenn 10 Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Bisher lag diese Grenze bei einem Drittel der Belegschaft. Außerdem werden den Arbeitgebern künftig die vollen Sozialbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden erstattet.
Der Koalitionsbeschluss sieht darüber hinaus Liquiditätshilfen, Bürgschaften und Steuerstundungen für besonders betroffene Unternehmen vor.

Wie kommen Sie als Unternehmer an staatliche Hilfen?
Der Staat hat angekündigt, Unternehmen in der Krise auch finanziell zu helfen. Noch gibt es keine flächendeckenden Programme, aber in vielen Bundesländern sind Anlaufstellen eingerichtet. Beispielsweise können Kredite häufig schon über Landesbürgschaftsprogramme und Bürgschaftsbanken abgesichert werden.
  • In NRW gibt es u. a. die Hotline der NRW-Bank (0211-917414800, www.nrwbank.de).
  • Eine Übersicht der Bürgschaftsbanken findet sich unter: https://www.vdb-info.de/mitglieder.
  • Die KfW Bank https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html hat Zugangsbedingungen und Konditionen verbessert.
Die Bundesregierung und andere Institutionen stellen Informationen für Unternehmen bereit, inkl. aktueller FAQ-Listen und Reisehinweisen zu betroffenen Ländern. Eine Hotline ist Montag bis Freitag erreichbar: 030-186151515.

Weitere Informationen finden Sie hier:
  • https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
  • https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html
  • https://www.ihk-koeln.de/coronavirus 
  • https://www.ihk.de/
  • https://www.handwerkskammer.de/
Vorschläge, die jedes Unternehmen beherzigen sollte!
  • Mitarbeiter auf Risiken ansprechen, Verhalten ändern:
  • Regelmäßig Hände waschen
  • Geschäftspartner nicht mehr mit Handschlag begrüßen (Verhalten erklären, damit es nicht als Unhöflichkeit ausgelegt wird)
  • Husten und Niesen nicht in die Hand, sondern in die Armbeuge
  • Hände aus dem Gesicht, nicht Mund, Lippen und Augen berühren
  • Abstand zu Anderen von 1-2 Metern einhalten
  • Andere Kommunikationsformen nutzen: z. B. Telefon, Mail, WhatsApp, Videokonferenz
  • Reinigungs- / Desinfektionsmittel bereitstellen
Fazit
Das Coronavirus birgt für Wirtschaft und Unternehmen zahlreiche Risiken, z. B. Umsatzausfälle und Liquiditätsengpässe. Doch es gibt Möglichkeiten für Betriebe vorzubeugen, um die Auswirkungen zu begrenzen. 
Voraussetzung:
  • Werden Sie sofort aktiv 
  • Führen Sie eine Bestandsaufnahme durch
  • Setzen Sie gezielt die Maßnahmen um
Wichtig: Wenn es zu behördlich angeordneten Betriebsschließungen kommt, haben Mitarbeiter in der Regel ein Recht auf Weiterzahlung des Entgelts. Und sie müssen Ausfallzeiten nicht nachholen. Unternehmer können sich die Kosten unter Umständen von der Behörde zurückholen, die die Schließung angeordnet hat. Falls das nicht möglich ist, hilft nur eine Betriebsschließungs- oder Epidemie-Versicherung.

Viel Erfolg für Ihre Vorhaben wünscht 
Die Geldfinderin
Silke Bremser

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