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Silke Bremser • Juli 06, 2020

Darf´s ein bisschen mehr sein?

Nicht rückzahlbare Zuschüsse bis 55 Prozent von der BAFA
Viele Unternehmen sind auf der Suche nach geschenktem Geld! Sei es, um einen Betriebsstätte oder eine Produktionshalle zu bauen oder um Ihren Betrieb zu erweitern oder zu sanieren. Manche suchen keine Förderdarlehen, auch wenn es dafür Tilgungszuschüsse zwischen 5-27 Prozent gibt. Sie wollen einfach nicht rückzahlbare Zuschüsse. Und siehe da - Abrakadabra simsalabim - da gibt es was!

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kurz BAFA genannt, bietet Unternehmern genau das! Prüfen Sie die Module 1 - 4, ob Ihre Investition dabei sein könnte:

Modul 1 
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
  1. Das Netto-Investitionsvolumen für Einzelmaßmaßnahmen, einschließlich Nebenkosten, muss mindestens 2.000,- Euro betragen.
  2. Die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Fördergegenstand
  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
  • Ventilatoren
  • Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
  • Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
  • Frequenzumrichter
Modul 2
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Die maximale Förderung beträgt 10 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 55 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Fördergegenstand - zu den förderfähigen Investitionskosten zählen neben den Wärmeerzeugern insbesondere:
  • Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger,
  • Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n), im Falle einer Wärmepumpe auch die
  • Anbindung an eine oder mehrere erneuerbare Wärmequellen,
  • Aufständerung und Unterkonstruktion für Solarkollektoren,
  • notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Biomasseanlage oder Wärmepumpe (z.B.
  • Fundament oder Einhausung),
  • die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen.
  • Zu den als Nebenkosten förderfähigen Ausgaben zählen darüber hinaus Kosten für:
  • Machbarkeitsabschätzungen und Planungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer beantragten Maßnahme sowie
  • Installations- und Montagekosten.

Modul 3
Höhe der Förderung
Die maximale Förderung beträgt 10 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Fördergegenstand - förderfähig ist insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme:
  • von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems (Energiemanagement-Software)
  • von Sensoren sowie Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie sonstiger für den Energieverbrauch relevanter Größen zwecks der Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem
  • von Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck ihres Einsatzes in der Reduktion des Energieverbrauchs liegt
  • Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere:
  • Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software oder Softwarelösung
  • Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von
  • Sensoren zur Integration in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bzw. alternatives System
  • Analog-Digital-Wandlern
  • Aktoren zur effizienten Steuerung/Regelung von Energieströmen
  • Datenloggern sowie Gateways zur Übertragung von Sensordaten zur Softwarelösung, deren Einsatz zur quantifizierbaren Reduktion des Energieverbrauchs führen soll
  • Einweisung bzw. Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der geförderten Softwarelösung
  • Sofern es sich bei der Energiemanagement-Software um einen Cloud-Dienst handelt, die vollständigen externen Kosten zur Nutzung

Modul 4 – hier ist ein Energieberater zwingend notwendig!
Höhe der Förderung
Die maximale Förderung beträgt 10 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 500 Euro (700 Euro für kleine und mittlere Unternehmen) pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt (Fördereffizienz).

Fördergegenstand
  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen wie z. B. Einsatz energieeffizienter Anlagen und Maschinen oder Austausch einzelner Komponenten, energieeffiziente Änderung der Prozessführung oder des Verfahrens, Optimierung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik inklusive Energiemanagementsoftware
  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung wie z.B. Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagen- oder Gebäudetechnik, Einspeisung in Wärmenetze inklusive der Verbindungsleitungen, Maßnahmen zur Verstromung von Abwärme (z.B. ORC-Technologie)
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese überwiegend direkt für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden. Gebäudetechnische Anlagen, die überwiegend der Raumluftkonditionierung für den Aufenthalt von Personen dienen und in den Anwendungsbereich der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) fallen, sind hingegen nicht Gegenstand der Förderung.
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte wie z.B. energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeuger, Nutzung erneuerbarer Energien, Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung.
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess wie z.B. Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen, hydraulische Optimierung, Erneuerung von Druckluftleitungen.
Und wenn Sie Hilfe brauche, dann rufen Sie einfach an 02603 5049091
Bereits für meine Beratung erhalten Sie nicht rückzahlbare Zuschüsse bis 50 Prozent!

Herzliche Grüße
Ihre Silke Bremser
Die Geldfinderin

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