Als Anleger können Sie bei einer Anlage ihr gesamtes Kapital verlieren, Sie erleiden einen Totalverlust! Investieren Sie aber Geld in ein junges, innovatives Start-up, erhalten Sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, ein Fünftel des Kapitals geschenkt. Das Geld bekommen Sie unabhängig davon, ob das Unternehmen Gewinne erzielt. Dabei handelt es sich nicht um eine Steuererleichterung, sondern um nicht rückzahlbare oder auch verlorene Zuschüsse.
Private Investoren können sogar mehrfach profitieren. Sie werden zu Beginn der Investition, bei einer Anschlussfinanzierung und auch noch beim Exit gefördert. Das Förderprogramm INVEST Zuschuss für Wagniskapital bietet Investoren diese Möglichkeit. Damit Sie oder auch ein Business Angel den Zuschuss erhalten kann, muss das junge Unternehmen von der BAFA zertifiziert sein.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie als Geldgeber 20 Prozent des investierten Betrags. Die Mindestsumme beträgt 10.000 EUR, die Höchstsumme 500.000 EUR. Sie können somit einen Zuschuss von 100.000 EUR erhalten. Das Kapital muss mindestens drei Jahre im Unternehmen bleiben. Im Folgejahr haben Sie noch einmal die Möglichkeit, zu investieren. Dafür erhalten Sie weitere 100.000 EUR Zuschuss von der BAFA.
Somit können Sie Zuschüsse bis zu 200.000 EUR geschenkt bekommen. Das Start-up darf insgesamt drei Mio. EUR von sechs verschiedenen Investoren erhalten.
Beim Verkauf der Anteile können Sie als Privatinvestor einen Exit-Zuschuss bekommen. Dieser beträgt 25 Prozent des Gewinns.
Um ein Zertifikat für die Förderfähigkeit zu erhalten, muss ein Start-up einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt, dass es sich um ein kleines und innovatives Unternehmen handelt, das jünger als sieben Jahre ist. Die Kapitalgesellschaft muss ihren Hauptsitz in der Europäischen Union (EU) bzw. dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) haben oder wenigstens eine Zweigniederlassung in Deutschland.
Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von max. 10 Millionen Euro haben, werden als kleine Unternehmen eingeordnet und sind somit für das Programm geeignet. Außerdem muss es einer innovativen Branche angehören oder Inhaber eines Patents sein, das nicht älter als 15 Jahre sein darf.
Sollte keiner dieser Fälle zutreffen, gibt es noch die Möglichkeit, dass die BAFA dem Start-up in einem Kurzgutachten die Förderfähigkeit bescheinigt. Die Projektgesellschaft Jülich erstellt das Gutachten. Damit sie das leisten kann, benötigt sie eine Projektskizze, in der die Innovationen der Dienstleistung oder Produktion genau erläutert werden. Für das junge Unternehmen ist das Kurzgutachten kostenlos.
Überlegen Sie sich bei der nächsten Kapitalanlage gut, ob Sie nicht doch in ein oder mehrere junge Start-ups investieren. Durch die Streuung und den Zuschuss senken Sie Ihr Risiko.
Viel Erfolg bei Ihrem nächsten Vorhaben
Silke Bremser
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Silke Bremser
Zertifizierte Fördermittelmanagerin + Finanzökonomin (ebs) + Finanzfachwirtin (FH) + Dipl. Betriebswirtin (FH) + Private Equity Advisor (BAI/EBS)
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